Imprimatur (katholisches Kirchenrecht)

Imprimatur [lateinisch »es werde gedruckt«] das, -s, katholisches Kirchenrecht:

die aufgrund der kirchlichen Bücherzensur erteilte bischöfliche Druckerlaubnis für religiöse und theologische Schriften. Die für alle katholischen Autoren von Büchern theologischen Inhalts grundsätzliche Verpflichtung, diese vor der Drucklegung inhaltlich (als im Einklang mit der kirchlichen Lehre stehend) durch den zuständigen Ortsbischof prüfen zu lassen, wurde 1975 aufgehoben; die Verpflichtung zur

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