Großbritannien
In Großbritannien kann das Unterhaus jedermann vor dem Oberhaus wegen einer Straftat oder auch (bei Inhabern öffentlicher Ämter) wegen rechtswidriger oder mangelhafter Amtsführung anklagen. Über die Anklage beschließt das Unterhaus mit einfacher Mehrheit (seit 1805 nicht mehr angewendet).
Informationen zum Artikel
Quellenangabe