Immaterialgüterrecht
Immaterialgüterrecht, Recht, das sich nicht auf eine Sache bezieht, sondern auf ein immaterielles Gut (Geistesprodukt, technischer Gedanke, Produkt- oder Unternehmenskennzeichen, ästhetische Gestaltung, Kunstwerk), und das seinem Inhaber ein Recht auf ausschließliche Nutzung und Verwertung des Gutes verschafft (so im Patent-, Gebrauchsmuster-, Marken-, Urheber- und Geschmacksmusterrecht). – Immaterialgüterrecht ist auch
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