Herrschaftsvertrag

Herrschaftsvertrag, Ende des 16. Jahrhunderts von hugenottischen Staatstheoretikern (Monarchomachen) ausgebildeter und von der Vorstellung einer wechselseitigen Verbindung zwischen Herrscher und Ständen geprägter Begriff. Zunächst auf die Zeit der ständischen Verfassung bezogen und auf die gegebenen vertraglichen Abmachungen angewandt, wurde die Bezeichnung seit der Mitte des 20. Jahrhunderts auf

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