Heiratsschwindel

Heiratsschwindel, das Vortäuschen ernst gemeinter Heiratsabsichten. Einen besonderen Straftatbestand des Heiratsschwindels kennt das StGB nicht. Heiratsschwindel kann jedoch als Betrug strafbar sein, wenn das Opfer aufgrund der Täuschung und in Erwartung der Eheschließung dem Täter Vermögenswerte zuwendet.

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.