Hebamme

Hebamme [mittelhochdeutsch heb(e)amme, eigentlich Hebe-Amme, volksetymologisch umgedeutet aus althochdeutsch hev(i)anna, eigentlich »Großmutter, die das Neugeborene aufhebt«], in Deutschland staatlich geprüfte und anerkannte, nichtärztliche Geburtshelferin, zu deren Hinzuziehung bei der Entbindung Schwangere und Arzt verpflichtet sind.

Der Beruf kann unter der Bezeichnung Entbindungspfleger auch von Männern ausgeübt werden. Hauptaufgaben sind Beratung und Hilfe während Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett einschließlich der Versorgung von Wöchnerin und Neugeborenem. Bei komplikationsfreier Geburt kann selbstständig Geburtshilfe geleistet werden, anderenfalls ist ein Arzt zu beteiligen. Seit 2006 können sich Hebammen für

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