Hauptsache (prozessualer)
Hauptsache, als prozessualer Begriff in erster Linie der Streitgegenstand eines gerichtlichen Verfahrens. Nebenforderungen (Zinsen, Kosten) können bei der Erledigung der Hauptsache selbst zur Hauptsache werden. Die Hauptsachenklage bezweckt Verwirklichung des Anspruchs selbst, im Gegensatz zu den bloß vorläufigen Sicherungsmitteln Arrest und einstweilige Verfügung. Im materiellen Recht bedeutet Hauptsache die Sache
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