Handgelübde

Handgelübde, besonders in der Schweiz gebräuchliche Bezeichnung für die feierliche und formelle Bekräftigung einer Aussage, vorgesehen z. B. in Prozessgesetzen. Das Handgelübde hat keinen religiösen Bezug; es wird daher im säkularen Staat u. a. anstelle eines Eides zugelassen.

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