Handelsprivilegien
Handelsprivilegi|en, Vorrechte, die v. a. Einzelpersonen und Handelsgesellschaften, aber auch Städten für die Zwecke des Handels erteilt wurden (z. B. das Recht, Zölle und Marktgebühren zu erheben). Im Heiligen Römischen Reich vergab diese Privilegien zunächst der König beziehungsweise der Kaiser, doch fielen die Vergaberechte über Verleihung und Verschenkung zunehmend
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