Hammelsprung
Hammelsprung, parlamentarisches Abstimmungsverfahren, das nur stattfindet, wenn sich der Sitzungsvorstand (Parlamentspräsidium) über das Ergebnis der Abstimmung auch nach Gegenprobe nicht einig ist. Die Abgeordneten verlassen den Saal und kehren durch die mit »Ja«, »Nein« und »Enthaltung« gekennzeichneten Türen zurück. Dabei werden sie von den Schriftführern laut gezählt (§ 51
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