Halsgericht
Halsgericht, seit dem 13. Jahrhundert ein Gericht, das über Leben und Tod des Angeklagten, besonders bei schweren Verbrechen, zu urteilen hatte. Später wurde die Zuständigkeit des Halsgerichts auf alle Strafsachen ausgedehnt. Im 15. und 16. Jahrhundert entstand eine Reihe von Halsgerichtsordnungen, die das Verfahren vor den Halsgerichten regelten.
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