Güteverfahren (Zivilprozess)

Güteverfahren, Zivilprozess:

außergerichtliches Verfahren, in dem der Versuch unternommen wird, vor einer von der Landesjustizverwaltung eingerichteten und anerkannten Gütestelle eine Streitigkeit einvernehmlich beizulegen. In zahlreichen Bundesländern ist von der Möglichkeit Gebrauch gemacht worden, die Zulässigkeit einer Klage von der Durchführung eines obligatorischen Güteverfahrens abhängig zu machen (§ 15 a Einführungsgesetz zur ZPO).

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