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Sühneversuch (Zivilprozess)

Sühneversuch, Güteversuch,

der Versuch der gütlichen Beilegung eines Rechtsstreits. Im Zivilprozess soll das Gericht in jeder Lage des Verfahrens auf eine gütliche Einigung hinwirken (§ 278 Absatz 1 ZPO). Der mündlichen Verhandlung geht seit Inkrafttreten der Zivilprozessreform am 1. 1. 2002 grundsätzlich eine Güteverhandlung voraus (§ 278 Absatz 2 ZPO), für

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