Großunternehmen
Großunternehmen, Unternehmen, bei denen bestimmte Größenmerkmale erfüllt sind (z. B. Anzahl der Beschäftigten, Umsatz, Bilanzsumme oder Höhe des investierten Kapitals). Die Merkmalsausprägungen werden je nach Abgrenzungszweck und Wirtschaftszweig unterschiedlich hoch angesetzt. Einen Anhaltspunkt liefert für Deutschland das Publizitätsgesetz (§ 1), das Unternehmen im Hinblick auf Rechnungslegungspflichten als Großunternehmen einstuft,
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