Großgrundbesitz
Großgrundbesitz, Großbesitz an Grundeigentum, der bestimmte Flächengrößen überschreitet, oft über mehrere 1 000 ha, meist einige 100 ha. Die Gesetze zur Bodenreform in der SBZ (1945) und in den westlichen Besatzungszonen Deutschlands (1946–48) bezeichneten zum Teil schon Besitz über 100 ha (in der britischen Zone über 150 ha) als
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