Gewissen (Recht)
Gewissen [Lehnübersetzung von lateinisch conscientia (nach griechisch syneídesis), eigentlich »Mitwissen«], Recht:
Staatsrechtlich herrscht in allen Staaten rechtsstaatlicher Prägung Gewissensfreiheit (Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit). Insbesondere sind die Abgeordneten in ihren Entscheidungen nur ihrem Gewissen unterworfen, so in Deutschland gemäß Artikel 38 Absatz 1 Grundgesetz.
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