Genossenschaft (Rechtsgeschichte)
Genossenschaft, Rechtsgeschichte:
ursprünglich eine personale, ethisch-religiös fundierte Gemeinschaft, die mit den sie tragenden Mitgliedern identisch war. Ihre Organisationsstruktur konnte durch Gleichberechtigung der Genossen geprägt oder herrschaftlich ausgerichtet sein (z. B. Ehe und Familie, Munt). Teils bestand die Notwendigkeit einstimmiger Beschlussfassung (alle für einen), teils repräsentierte der einzelne Entschluss den Willen aller (einer
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