Generalversammlung

Generalversammlung, Versammlung der Mitglieder einer Personenvereinigung des Privatrechts zur Beschlussfassung über Angelegenheiten dieser Vereinigung. Im Handelsrecht heißt nur noch die Mitgliederversammlung einer Genossenschaft Generalversammlung (bei der Aktiengesellschaft Hauptversammlung). – Das österreichische Recht verwendet den Begriff Generalversammlung nur bei der GmbH (§§ 34–44 GmbH-Gesetz) und den Genossenschaften (§ 27

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.