gemeinsamer Markt

gemeinsamer Markt, regionale Integrationsform, die über die Zollunion hinausgeht. Ziel ist die Verschmelzung der Volkswirtschaften der Mitgliedsstaaten zu einem einzigen großen Binnenmarkt. Dies erfordert die Beseitigung institutioneller Mobilitätshemmnisse und die Schaffung von Bedingungen für den Leistungsaustausch, wie sie in den einzelnen Mitgliedsländern vorliegen. Dazu gehören v. a. die Freiheit

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