Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik

Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, Abkürzung GASP,

im Vertrag über die Europäische Union (Maastrichter Vertrag, in Kraft getreten 1993) in der Nachfolge der Europäischen Politischen Zusammenarbeit (EPZ) begründete enge Zusammenarbeit mit dem Ziel, auf intergouvernementaler Ebene die Außen- und Sicherheitspolitik der Mitgliedstaaten der EU zu koordinieren und gemeinsame Aktionen in den Bereichen durchzuführen, in denen kollektive Interessen bestehen.

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