Einheitliche Europäische Akte

Einheitliche Europäische Akte, Abkürzung EEA,

am 28. 2. 1986 von den Außenministern der Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaften unterzeichneter und nach Ratifizierung am 1. 7. 1987 in Kraft getretener Vertrag zur Ergänzung und teilweisen Änderung der Gründungsverträge von EGKS, EWG und EURATOM. Die EEA geht zurück auf eine Initiative des Europäischen Rates vom Juli 1985 und

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