Gemeinheit (Rechtsgeschichte)

Gemeinheit, Rechtsgeschichte:

im Gemeineigentum, später auch unter der Herrschaft eines Grundherrn den Mitgliedern eines Dorfverbandes (Markgenossenschaft) zu gemeinsamer Nutzung zur Verfügung stehende ländliche Grundstücke (Gemeindeland, Allmende). Die fortschreitende Verarmung der Bauern und rückständige Wirtschaftsweisen ließen die Gemeinheit im 18. Jahrhundert zum Teil verwahrlost brachliegen. Diese Situation sollte seit Ende des 18.

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