gemeines Recht

gemeines Recht [in der Bedeutung von allgemeinem Recht], lateinisch Ius commune,

grundsätzliche Bezeichnung für die Rechtsregeln, die Geltung für die Gesamtheit der Bevölkerung ohne Rücksicht auf ständische, berufliche oder räumlich bedingte Sonderrechte (Partikularrechte) beanspruchen. Im engeren Sinn versteht man darunter das im 11. Jahrhundert in Italien (Glosse) wiederentdeckte, seit dem 14. Jahrhundert dort von den Postglossatoren im Rahmen praktischer Gutachtertätigkeit

Quellenangabe

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