gemeiner Wert (Steuerrecht)

gemeiner Wert, Steuerrecht:

der Verkehrswert eines Wirtschaftsgutes, der für die Bewertung nach dem Bewertungsgesetz (BewG) zugrunde zu legen ist. Der gemeine Wert wird durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit des Wirtschaftsgutes bei einer Veräußerung zu erzielen wäre, wobei alle Umstände, die den Preis beeinflussen (z. B. dingliche Belastungen),

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.