Gemeindewirtschaftsrecht
Gemeindewirtschaftsrecht, die v. a. in den Gemeindeordnungen enthaltenen Bestimmungen über die Wirtschafts- und Haushaltsführung der Gemeinden. Dazu gehört die Verwaltung des Gemeindevermögens (Verwaltungs-, Betriebs-, Finanz-, Sonder-, Treuhandvermögen) nach den Grundsätzen der Bestands- und Werterhaltung. Vermögensgegenstände sollen nur erworben und veräußert werden, soweit die Erfüllung der gemeindlichen Aufgaben es
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