Geistiges Eigentum
Als geistiges Eigentum bezeichnet man in der Rechtswissenschaft ein Recht an nicht körperlich greifbaren »geistigen« Gütern wie z. B. Fotos, Musik oder Erfindungen.
Geistiges Eigentum ist vom körperlichen Eigentum zu unterscheiden, das sich auf bewegliche oder unbewegliche körperliche Sachen bezieht. Das Recht des geistigen Eigentums bildet einen Teil des Privatrechts. Regelungen dazu finden sich in zwei Rechtsgebieten: dem Urheberrecht und dem Recht des gewerblichen Rechtsschutzes.
Urheberrecht
Grundlagen
Übertragung und Nutzung von Urheberrechten
Kritik am Urheberrecht
Verletzung von Urheberrechten
Gewerblicher Rechtsschutz
Schutz des geistigen Eigentums in Österreich und der Schweiz
Schutz des geistigen Eigentums in Europa
Geistiges Eigentum im Völkerrecht
Informationen zum Artikel
Mitwirkende
Ralph Zade
Quellenangabe