Gegenvorstellung
Gegenvorstellung, Remonstration,
ein formloser, nicht fristgebundener Rechtsbehelf in Verwaltungsangelegenheiten, hauptsächlich mit dem Ziel, die Behörde durch erneuten Sachvortrag zur Überprüfung einer getroffenen Entscheidung, insbesondere eines Verwaltungsaktes, zu veranlassen. Gegenvorstellungen haben den Charakter einer Petition, sie unterscheiden sich von den gesetzlich vorgesehenen, form- und fristgebundenen Rechtsbehelfen, wie Einspruch und Widerspruch, mit denen der
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