Geblütsrecht
Geblütsrecht, im Mittelalter der in magischen Vorstellungen vom Heil wurzelnde Vorrang der Geburt, der den Gliedern von Königsfamilien und verwandten Geschlechtern Anwartschaften auf die Thronfolge gab; trat im (Heiligen) Römischen Reich ab dem Investiturstreit (1075–1122) zugunsten der freien Königswahl, z. B. von Gegenkönigen, zurück.
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