Garantiegesetz (Geschichte)

Garantiegesetz, Geschichte:

nach der Eingliederung des Kirchenstaates in das Königreich Italien von der italienischen Regierung am 13. 5. 1871 verkündetes Gesetz. Es garantierte dem Papst u. a. die Vorrechte eines Souveräns, eine Jahresrente von über 3 Mio. Francs sowie die Exterritorialität von Vatikan und Lateran sowie des päpstlichen Bezirks Castel Gandolfo. Pius IX.

Quellenangabe

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