Freigrenze
Freigrenze, Höchstbetrag der Steuerbemessungsgrundlage, bis zu dem keine Steuer erhoben wird. Überschreitet die Bemessungsgrundlage die Freigrenze, so wird (im Unterschied zum Freibetrag) die gesamte Bemessungsgrundlage besteuert. Freigrenzen sollen in erster Linie der Verwaltungsvereinfachung dienen. Beispiele finden sich im Einkommensteuergesetz (z. B. für Veräußerungsgewinne) und bei der Regelung der Einkommensteuererklärungspflicht
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