Strafbefehl
Strafbefehl, eine richterliche Entscheidung, die auf schriftlichen Antrag der Staatsanwaltschaft im Verfahren vor dem Strafrichter und vor dem Schöffengericht bei Delikten, die nur als Vergehen qualifiziert sind, die Strafe oder sonstige Rechtsfolge ohne Hauptverhandlung schriftlich festsetzt. Als Rechtsfolge dürfen nur Geldstrafe, Verwarnung mit Strafvorbehalt, Fahrverbot, Verfall, Einziehung, Vernichtung, Unbrauchbarmachung,
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