fotometrisches Grundgesetz

fotometrisches Grundgesetz, photometrisches Grundgesetz,

die Abhängigkeit des von einem Flächenelement d A1 einer Strahlerfläche der Leuchtdichte L auf ein im Abstand r befindliches Flächenelement dA2 übertragenen Lichtstroms d2Φ von diesen Größen und von den Winkeln ε1 und ε2 zwischen der Strahlrichtung und den Normalen der Flächenelemente:

Quellenangabe

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