Flucht (Recht)
Flucht [althochdeutsch fluht, zu fliehen],
(heimliches) Entkommen, Entfliehen. Im Recht ist die Flucht eines Beschuldigten oder Verurteilten oder die durch konkrete Umstände nahegelegte Gefahr seiner Flucht eine der Voraussetzungen für den Erlass eines Haftbefehls (Haft; §§ 112, 113, 457 StPO); außerdem hat, wenn ein auf frischer Tat Ertappter der Flucht verdächtig ist, jedermann
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