Feuerschutzsteuer
Feuerschutzsteuer, Steuer auf die Entgegennahme von Versicherungsentgelten aus Feuerversicherungen. Der Steuersatz beträgt seit 1994 einheitlich 8 % des Versicherungsentgeltes. Steuerschuldner sind die Versicherungsunternehmen. Das Aufkommen (2016: 442 Mio. €) fließt den Ländern zu (die es überwiegend den Gemeinden überlassen) und ist zweckgebunden an die Förderung des Feuerlöschwesens und des
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