Jagdsteuer

Jagdsteuer, eine örtliche Steuer, die nach den Kommunalabgabengesetzen der Länder von den kreisfreien Städten und den Landkreisen erhoben werden kann. In den Stadtstaaten und in Bayern (seit 1980), in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, dem Saarland (Ausnahme: Saarlouis und Saarpfalz-Kreis) und in Sachsen-Anhalt gibt es keine Jagdsteuer, in Hessen wurde sie

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