faktischer Vertrag

faktischer Vertrag, Rechtsverhältnis, das vertragliche Rechte und Pflichten erzeugt, die jedoch nicht auf zwei übereinstimmenden Willenserklärungen beruhen, sondern durch ein tatsächliches (faktisches) Verhalten (z. B. bloßes Abstellen eines Kfz auf gebührenpflichtigem Parkplatz) begründet werden. (Arbeitsverhältnis, Vertrag)

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.