Fahrverbot
Fahrverbot, Nebenstrafe, die neben Freiheits- oder Geldstrafe verhängt werden kann, wenn bei (z. B. im Rahmen einer Trunkenheitsfahrt) oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kfz (das z. B. als Transportmittel für Diebesgut diente) schuldhaft ein Delikt begangen worden ist (§ 44 StGB). Das Fahrverbot kann für ein bis
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