Exequatur (Recht)
Exequatur [lateinisch »(die Verkündung) mag erfolgen«] das, -s/...ˈturen, Recht:
Im Völkerrecht bezeichnet Exequatur die einem Konsul vom Empfangsstaat auf Ersuchen des Entsendestaates gewährte Erlaubnis zur Ausübung seiner (auf den Konsularbezirk beschränkten) Befugnisse. Ähnlich wie das Agrément kann das Exequatur ohne Angabe von Gründen verweigert werden. – Bei der Zwangsvollstreckung ist Exequatur ein Urteil, das die Vollstreckung einer
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