ex nunc (Recht)

ex nunc [lateinisch »aus dem Jetzt«], Recht:

Bezeichnung dafür, dass die Wirkung einer rechtlich relevanten Handlung, eines Rechtsaktes oder eines Urteils sich von der Vornahme bzw. dem Wirksamwerden an (nur) auf die Zukunft erstreckt, z. B. bei der Kündigung, die die Wirksamkeit des Vertrages in der Vergangenheit unberührt lässt. Im Gegensatz dazu bedeutet ex tunc (lateinisch

Quellenangabe

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