Erneuerbare-Energien-Gesetz

Erneuerbare-Energien-Gesetz, Abkürzung EEG,

Kurzbezeichnung für das Gesetz über den Vorrang Erneuerbarer Energien, dessen Ziel es ist, im Interesse des Klima-, Natur- und Umweltschutzes eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung zu ermöglichen und dazu beizutragen, den Anteil erneuerbarer Energien an der Stromversorgung nach und nach zu erhöhen; Fernziel ist ein Anteil von 80 % im Jahr

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