Erneuerbare-Energien-Gesetz
Erneuerbare-Energien-Gesetz, Abkürzung EEG,
Kurzbezeichnung für das Gesetz über den Vorrang Erneuerbarer Energien, dessen Ziel es ist, im Interesse des Klima-, Natur- und Umweltschutzes eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung zu ermöglichen und dazu beizutragen, den Anteil erneuerbarer Energien an der Stromversorgung nach und nach zu erhöhen; Fernziel ist ein Anteil von 80 % im Jahr
Informationen zum Artikel
Quellenangabe