Erdölbevorratung
Erdölbevorratung, Vorratshaltung von Erdöl und Erdölerzeugnissen zur Sicherung der Energieversorgung gemäß dem Erdölbevorratungsgesetz in der Fassung vom 1. 4. 2012. Diese Bevorratungspflicht besteht für den Erdölbevorratungsverband, eine der Rechtsaufsicht des Bundesministers für Wirtschaft und Technologie unterstehende Körperschaft des öffentlichen Rechts (errichtet 1978; Sitz: Hamburg).
Informationen zum Artikel
Quellenangabe