Erdölbevorratung

Erdölbevorratung, Vorratshaltung von Erdöl und Erdölerzeugnissen zur Sicherung der Energieversorgung gemäß dem Erdölbevorratungsgesetz in der Fassung vom 1. 4. 2012. Diese Bevorratungspflicht besteht für den Erdölbevorratungsverband, eine der Rechtsaufsicht des Bundesministers für Wirtschaft und Technologie unterstehende Körperschaft des öffentlichen Rechts (errichtet 1978; Sitz: Hamburg).

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.