Einzelfallgesetz

Einzelfallgesetz, förmliches Gesetz, das sich auf eine konkrete, individualisierte Situation bezieht und nach Anlass, Inhalt und Wirkung punktuell und einmalig ist. Im Bereich des Grundrechtschutzes sind Einzelfallgesetze gemäß Artikel 19 Absatz 1 GG unzulässig, da die an sich möglichen Einschränkungen von Grundrechten Gesetze erfordern, die »allgemein und nicht für

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