Einstiegsgeld
Einstiegsgeld, Zuschuss zum Arbeitslosengeld II zur Überwindung von Hilfebedürftigkeit. Einstiegsgeld kann an erwerbsfähige Leistungsberechtigte bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen oder selbständigen Erwerbstätigkeit für höchstens 24 Monate geleistet werden, wenn es zur Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt erforderlich ist (§ 16 b SGB II in der Fassung vom 13. 5. 2011). Bei
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