Einstiegsgeld

Einstiegsgeld, Zuschuss zum Arbeitslosengeld II zur Überwindung von Hilfebedürftigkeit. Einstiegsgeld kann an erwerbsfähige Leistungsberechtigte bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen oder selbständigen Erwerbstätigkeit für höchstens 24 Monate geleistet werden, wenn es zur Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt erforderlich ist (§ 16 b SGB II in der Fassung vom 13. 5. 2011). Bei

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.