Eigenmann

Eigenmann, Plural Eigenleute,

ursprünglich Bezeichnung für den persönlich Unfreien, den Leibeigenen. Später bezeichnete Eigenmann auch den dinglich Unfreien, den Hörigen, wobei die Bezeichnung im weitesten Sinne gebraucht wurde. Die Rechtsstellung des Eigenmanns konnte von der stärksten persönlichen Bindung (Schollenpflichtigkeit) bis zu einer reinen Abgabepflicht alle Abhängigkeitsstufen beinhalten. Die Institution Eigenmann fand mit der

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