Gleichgeschlechtliche Ehe
Lange Zeit war die Ehe zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern in Deutschland nicht möglich. Stattdessen war ab 2001 die eingetragene Lebenspartnerschaft homosexueller Paare in vielen Bereichen rechtlich der Ehe gleichgestellt. Sie legte fest, dass beide Partner füreinander einstehen und dass ihnen aus der gegenseitigen Verantwortung verbindliche Rechte und Pflichten erwachsen. 2017 beschlossen
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