Drittschuldner
Drittschuldner, bei der Zwangsvollstreckung in Forderungen oder andere Vermögensrechte der Schuldner des Vollstreckungsschuldners, dessen Anspruch gegen den Drittschuldner zugunsten des Vollstreckungsgläubigers verwertet werden soll. Der Drittschuldner ist diesem zur Auskunft über das Recht und nach dessen gerichtlicher Überweisung an den Gläubiger zur Zahlung verpflichtet.
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