Direktionsrecht (Arbeitsrecht)
Direktionsrecht, Arbeitsrecht:
die dem Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer zustehende Leitungs- und Weisungsbefugnis. Das Direktionsrecht fließt aus dem Arbeitsverhältnis und umfasst das Recht, einseitig Einzelheiten der zu erbringenden Arbeitsleistung, die in der Regel nicht besonders fixiert sind, festzulegen, z. B. Art, Methode, Ort und Zeit der Arbeitsausführung. Das Direktionsrecht wird durch Gesetz (z.
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