Volksbefragung
Eine Volksbefragung hat in Österreich in vielen Aspekten Ähnlichkeit mit einer Volksabstimmung, mit dem wesentlichen Unterschied, dass dem Abstimmungsergebnis keine rechtliche Bindungswirkung zukommt. Das Ergebnis hat aber eine erhebliche politische Bedeutung. Rechtsgrundlagen der Volksbefragung auf Bundesebene sind Art. 49b Bundes-Verfassungsgesetz und das Volksbefragungsgesetz.
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Mitwirkende
Ralph Zade
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