Volksbegehren

Volksbegehren, Volks|anregung,

ein von einer bestimmten Mindestanzahl von Abstimmungsberechtigten unterstütztes, an das Parlament gerichtetes Verlangen, sich mit einem bestimmten Gegenstand der politischen Willensbildung zu befassen, insbesondere einen vorformulierten Gesetzesentwurf zu beschließen. Leistet das Parlament dem Gesetzesvorschlag nicht Folge, wird darüber durch Volksentscheid befunden. Nach dem Grundgesetz ist ein Volksbegehren nur als Verlangen

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.