Volksbegehren
Volksbegehren, Volks|anregung,
ein von einer bestimmten Mindestanzahl von Abstimmungsberechtigten unterstütztes, an das Parlament gerichtetes Verlangen, sich mit einem bestimmten Gegenstand der politischen Willensbildung zu befassen, insbesondere einen vorformulierten Gesetzesentwurf zu beschließen. Leistet das Parlament dem Gesetzesvorschlag nicht Folge, wird darüber durch Volksentscheid befunden. Nach dem Grundgesetz ist ein Volksbegehren nur als Verlangen
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