Dienstfahrzeug

Dienstwagen

1) Nutzt ein Unternehmer einen Dienstwagen seines Unternehmens auch privat, so dürfen die auf die private Nutzung entfallenden Aufwendungen nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden, sondern sie zählen als (Nutzungs-)Entnahme zum steuerlichen Gewinn des Unternehmens (§ 6 Absatz 1 Nr. 4 EStG). Kann ein Arbeitnehmer den Dienstwagen auch privat nutzen, so

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